Geeignetheitsprüfung
Zur Ermittlung und Dokumentation der für Sie geeigneten Versicherungsanlageprodukte, insbesondere in der privaten Altersvorsorge (3. Schicht), schreibt der Gesetzgeber gem. § 7c VAG seit 23.2.2018 eine sog. „Geeignetheitsprüfung“ vor.
Füllen Sie dies bitte vor unserem Beratungstermin aus.